D-Maßnahmen

23. August 2007 in Aus dem CV-NRW.

D-Maßnahmen bzw. D-Lehrgänge sind musikalische Schulungen des Chorverbandes NRW für Sängerinnen und Sänger in Mitgliedschören. Diese Schulungen unterteilen sich in drei Stufen:

D1
Musikalischer Grundkurs für Sängerinnen und Sänger

D2
Musikalischer Fortgeschrittenenkurs für Sängerinnen und Sänger

D3
Musikalischer Aufbaukurs für Sängerinnen und Sänger

Zur Qualitätssicherung dieser Maßnahmen wird ab sofort ein Kompetenz-Team (KT) eingesetzt, dem die folgenden Personen angehören:

BUCHLOH, Volker
GROßE-COOSMANN, Bernhard
ROOSEN, Hermannjosef
RÜBBEN-LAUX, Claudia
SCHNEIDER, Gerhard

Vorbereitung und Durchführung einer D 1 – Maßnahme

Die Antragstellung erfolgt durch den jeweiligen Sängerkreis (Kreischorverband) an die Geschäftsstelle des Chorverbandes NRW (GS) unter Angabe der Dozentennamen (entnommen aus der Dozentenliste). Verantwortlich für diese Maßnahme zeichnet der Kreischorleiter. Die Maßnahme muss durch den ausrichtenden Sängerkreis (Kreischorverband) regional ausgeschrieben werden.

Vorbereitung und Durchführung einer D 2 – Maßnahme

Im Gegensatz zum bisherigen Vorbereitungs- und Durchführungsprocedere erfolgt die Beantragung einer D2-Maßnahme nur noch durch den Regionalchorleiter einer Region nach Abfrage der einzelnen Sängerkreise (Kreischorverbände) an die Geschäftsstelle des Chorverbandes NRW (GS). Die Ausschreibung erfolgt regional. Die Dozenten werden durch das Kompetenz-Team (KT) festgelegt. Nur ein Mitglied des KT kann auch Kursleiter sein. Die Abschlussprüfung erfolgt am Ausbildungsort durch den Kursleiter. Ein Mitglied des Musikausschusses wird als Zweitprüfer eingesetzt.

Vorbereitung und Durchführung einer D 3 – Maßnahme

Das Beantragungs- und Durchführungsprocedere entspricht den D 2 – Maßnahmen.

Im Klartext bedeutet das, dass nur noch D 1 – Maßnahmen auf Sängerkreisebene (Kreischorverbandsebene) durchgeführt werden können, wobei diese, nochmals erwähnt, regional durch den beantragenden Sängerkreis ausgeschrieben werden müssen. Zur Koordination sind durch Sängerkreise geplante D 1 -Maßnahmen mit dem zuständigen Regionalchorleiter abzusprechen.

2 Kommentare »

  1. Nur mal so gefragt: Was ist eine D-Massnahme?

    Kommentar by Robert Brock — 9. August 2007 @ 22:24

  2. D-Maßnahmen bzw. D-Lehrgänge sind musikalische Schulungen des Chorverbandes NRW für Sängerinnen und Sänger in Mitgliedschören. Diese Schulungen unterteilen sich in drei Stufen: D-1, D-2 und D-3. Vermittelt werden hier elementare und stimmbildnerische Kenntnisse in einem entsprechend methodischen Aufbau.

    Kommentar by Hermannjosef ROOSEN — 9. August 2007 @ 23:44

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