Seit Jahren schon bietet der heutige Chorverband bzw. der frühere Sängerbund Nordrhein-Westfalen e.V. Qualifizierungsmaßnahmen für Chöre an, die durch den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen über den Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen e.V. gefördert werden. Eine dieser Qualifizierungsmaßnahmen ist das “Beratungssingen”.
Beratungssingen sind öffentliche, konzertante Veranstaltungen – kein Wettbewerbe! -. Ein Chor, der an einem solchen Beratungssingen teilnimmt, trägt zwei bis drei (möglichst unterschiedliche) Chorwerke bzw. Volkslieder vor, die er sich selber aussucht, wobei auch ein Chorwerk oder Volkslied instrumental begleitet werden kann.
Zwei Mitglieder des amtierenden Musikausschusses des Chorverbandes Nordrhein-Westfalen, die eigens als Berater eingesetzt werden, besprechen dann mit dem gesamten Chor und dem Chorleiter die vorher dargebotenen Chorvorträge. Die Berater geben dem Chor praktische Hilfen und zeigen eventuelle Verbesserungsvorschläge auf anhand der gefertigten stichpunktartigen Beratungsprotokolle, die dem Chor anschließend ausgehändigt werden. Eine solche Beratung findet in einer sehr lockeren, kollegialen Atmosphäre statt.
Über die Teilnahme an einem “Beratungssingen” erhalten die teilnehmenden Chöre ein Teilnahmezertifikat sowie eine finanzielle Subvention, sofern Landesmittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen.
Für Chöre und Chorleiter gibt ein Beratungssingen Auskunft über den aktuellen Leistungsstand und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf. Die Erfahrung hat immer wieder gezeigt, dass nach der Teilnahme an einer solchen Qualifizierungsmaßnahme die Motivation im Chor deutlich steigt: Es kommen von außen Chorfachleute, die die positiven Leistungen des Chores hervorheben und dazu noch Hilfen und Anregungen präsent haben, positive Eigenschaften noch zu steigern und zu verbessern. Keine Chorgemeinschaft sollte eine solche Möglichkeit ungenutzt lassen.
Hallo Herr Roosen.
Wir haben uns schon oft überlegt, an einem solchen Singen teilzunehmen. So wie Sie das jetzt beschreiben, kann ja ein Chor nur davon lernen, wenn er an einem Beratungssingen teilnimmt. Unser Sängerkreisvorsitzender hat uns aber gesagt, dass ein Chor musikalisch sehr gut sein muss, um an einem Beratungssingen teilzunehmen. Der Chor wird da bewertet und entsprechend eingestuft. Aus dem, was Sie geschrieben haben, geht aber etwas ganz anderes hervor. Was stimmt denn jetzt?
Josef Daeking
Kommentar by Josef Daeking — 31. August 2007 @ 00:30
Hallo Herr Daeking,
zunächst einmal möchte ich mich herzlich für Ihren Beitrag bedanken.
Es ist so, wie ich es beschrieben habe. Ein Chor, der an einem Beratungssingen teilnehmen möchte, muss keine Eingangsvoraussetzungen hierfür erfüllen. Er kann sich bedenkenlos anmelden, egal über welches musikalische Niveau er verfügt. Wenn Sie mit Ihrem Chor dort beispielsweise drei Volkslieder vortragen möchten, die Sie können, dann ist das vollkommen in Ordnung. Sie werden dann beraten (nicht bewertet) was Sie an diesen drei Volksliedern vielleicht noch besser machen könnten und es wird herausgehoben, was Sie musikalisch schon gut gemacht haben. Es ist eine Beratung durch eigens ausgesuchte Chorfachleute (Berater) und kein Leistungssingen oder gar ein Wettbewerb.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mit Ihrem Chor an einem künftigen Beratungssingen teilnehmen würden und dabei eine wirklich gute und motivierende Erfahrung machen.
Herzliche Grüße
Hermannjosef ROOSEN
Kommentar by admin — 1. September 2007 @ 08:14
Ich kann das Vorstehende nur bestätigen. Wir haben seinerzeit an einem Beratungssingen teilgenommen. Es war eine Beratung durch Chorfachleute, die meinen Chor vollkommen neu motivierte. Wir werden in jedem Falle so eine Möglichkeit immer wieder nutzen wollen.
Kommentar by Kerstin Redlich — 14. September 2007 @ 09:09